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Personalverrechnung

Die Personalverrechnung, wie zum Beispiel die PPSG Private + Public Service GmbH, ist dafür zuständig, Löhne und Gehälter abzurechnen. Besonders bei größeren Unternehmen handelt es sich dabei um eine sehr umfangreiche Aufgabe. Das Ziel ist es dabei immer aus dem Bruttogehalt / dem Bruttolohn das Nettogehalt /den Nettolohn zu ermitteln. Die Berechnung verläuft heutzutage nicht mehr per Hand, sondern mit unterschiedlichen EDV Programmen. Selbst bei identischen Berufen im gleichen Unternehmen unterscheiden sich die Gehälter teilweise deutlich voneinander, was eine separate und gründliche Betrachtung durch geschultes Personal erforderlich macht. 

Das gilt es bei der Personalverrechnung zu beachten 

Für die Verrechnung ganz besonders entscheidend sind die Überstunden. Der durchschnittliche Arbeitnehmer arbeitet Werktags acht Stunden. Das entspricht einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Sobald diese Zeit überschritten wird, entstehen Überstunden. Laut Gesetz müssen diese höher vergütet werden, als die vorherigen 40 Stunden. Die Verrechnung muss berücksichtigen, dass in dieser Zeit zu einem Überstundengrundlohn noch ein Überstundenzuschlag hinzugerechnet wird. An Sonntagen, Feiertagen und bei Nacht liegt er deutlich höher.  Neben den Überstunden muss die Verrechnung auch auf die Sozialversicherung eingehen. Diese wird zum einen von dem Arbeitnehmer und zum anderen von dem Arbeitgeber bezahlt. Sie beinhaltet die Renten-, Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. 

Auch die Lohnsteuer ist relevant. Um sie zu berechnen, muss zunächst die Bemessungsgrundlage ermittelt werden. Von dem Bruttobezug werden dafür alle Beträge abgezogen, die lohnsteuerfrei sind. Dazu gehören unter anderem der Freibetrag und die Pauschale für das Pendeln zur Arbeit. 

Neben dem monatlichen Gehalt kann der Arbeitnehmer außerdem Sonderzahlungen von seinem Arbeitgeber erhalten. Dabei handelt es sich immer um finanzielle Beträge, die auf einen Schlag ausbezahlt werden. Die bekannteste Sonderzahlung ist das Weihnachtsgeld, als 13. Monatsgehalt. Aber auch prozentuale Beteiligungen in Form von Erfolgsboni sind bei größeren Unternehmen gängig. Darüber hinaus erhalten viele Arbeitnehmer auch Urlaubsgeld. Dieses wird meist im Sommer ausgezahlt, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer tatsächlich eine Reise oder Ähnliches unternimmt. 

Sonderfall-Geringfügig Beschäftigte 

Die Verrechnung ist wesentlich unkomplizierter, wenn es sich bei dem betrachteten Fall um einen geringfügig Beschäftigten handelt. Sobald dieser auf das Jahr gerechnet unterhalb des Freibetrags bleibt, ist er nicht steuerpflichtig. Auch eine Sozialversicherung von Seiten des Arbeitgebers gibt es dann nur selten. Ebenso wird nicht in die Rentenkasse die Arbeitslosen- oder Krankenversicherung einbezahlt.   

Berufe in der Personalverrechnung 

Berufe in diesem Bereich gelten als beliebt und sicher. Schließlich muss die Abrechnung und die Auszahlung von Gehältern und Löhnen auch in Zukunft durchgeführt werden. Darüber hinaus bietet sich auch die Möglichkeit, mit diesem Beruf den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Das bestandene Abitur ist zwar keine zwingende Voraussetzung für eine Ausbildung in diesem Bereich, allerdings steigert es die Chancen enorm. Ein kaufmännischer Abschluss und eine einschlägige Weiterbildung sind empfehlenswert, um in diesem Bereich tätig zu werden.


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